Ihr denkt, dass der Titel der News bescheuert ist? Dann wisst ihr nicht, was wirklich bescheuert ist.
Im Juli 2010 erschien bei uns DIE HORDE, ein französischer Zombiefilm, dem man eine gewisse Härte attestieren kann. Weil das so ist, wurde der FSK 18 – Fassung etwa 6 min Inhalt chirurgisch entfernt.
StudioCanal, die die Rechte an DIE HORDE haben, veröffentlichten daraufhin den Film ungeschnitten in Österreich und da die Bundesprüfstelle für jugendgefährdente Medien auch ausländische Veröffentlichungen beurteilt, wussten sie auch darüber etwas zu sagen.
Die Fassung wurde indiziert und landete im August 2012 auf der Liste B, dem Vorhof zur Beschlagnahmungshölle.
Nachdem die Staatsanwaltschaft auch mal in den Film reingeschaut hatte, wurde dann im Oktober 2013 wegen Gewaltverherrlichung wirklich beschlagnahmt.
(Anmerkung: wenn wir über ein Jahr brauchen würden, um Reviews zu schreiben, wäre aber was los)
An dieser Stelle reagierte StudioCanal erneut und legte Einspruch ein, dem vor kurzem stattgegeben wurde. Die Beschlagnahmung von DIE HORDE wird damit aufgehoben und der Film künftig auf Indexliste A geführt.
Eine ähnliche Odysee machten in der jüngeren Vergangenheit bereits SAW 7 und BATTLE ROYALE mit.
Für Fans eine Geschichte, bei der man nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll. Schön, dass man den Film wieder (unterm Ladentisch) kaufen kann, es beweißt aber auch mal wieder, wie willkürlich subjektiv Zensur ist.
Hier nochmal der Trailer: