Horrorfilme und Thriller Indiziert
Indizierte Filme stehen auf der Liste der jugendgefährdenden Medien
der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ, früher
BPjM). Sie dürfen nicht öffentlich beworben, nicht im freien Handel
verkauft und nicht an Minderjährige abgegeben werden — der Besitz ist
für Erwachsene aber legal.
Im Klartext: Indizierte Filme sind nicht verboten, sondern nur
„versteckt“. Sie tauchen nicht in normalen Shop-Suchergebnissen auf,
dürfen nicht beworben werden und liegen nicht offen im Regal. Wer
sie kaufen will, muss aktiv danach fragen und seinen Ausweis
vorzeigen. Kaufen, besitzen und anschauen ist für Erwachsene völlig
legal — nur das Weitergeben an Minderjährige ist strafbar.
Hier findest du alle Horror- und Thrillerfilme, die in Deutschland
indiziert wurden. Die Indizierung läuft nach 25 Jahren automatisch
aus, weshalb viele frühere Kultfilme der 80er und 90er heute wieder
frei verfügbar sind.



