Was ist denn mit den deutschen Jugendschützern los?
Müssen nun ausgerechnet wir fragen, warum plötzlich so viel Milde einkehrt?
Filme wie TANZ DER TEUFEL und TEXAS CHAIN SAW MASSACRE sind nicht mehr beschlagnahmt, nicht mal mehr indiziert…Hölle, TANZ DER TEUFEL ist sogar ab 16 freigegeben, vor ein paar Jahren noch undenkbar.
Zudem drängt sich der Eindruck auf, dass in den letzten Jahren weniger neue Filme mit Indizierung/Beschlagnahmung abgestraft wurden.
Sicher, die Welle der Torture Porn und New French Extremity ist abgeebbt, was ein Grund sein mag, kann es aber sein, das die FSK seit einiger Zeit gewillt ist, häufiger ein Auge zuzudrücken?
Schaut man aufs andere Ende des Spektrums, fallen einige Filme mit FSK 12 Freigabe auf, über deren Einstufung man sich wundert. Alleine im letzten Jahr erschienen verschiedene Horrorfilme und Thriller, für die man ein härteres Urteil erwartet hätte.
Wir haben uns diverse neuerer und auch älterer Streifen herausgepickt und (soweit möglich) auch in die Begründung der FSK geschaut, die teilweise erstaunte.
THE BOY
Die FSK sagt: […] Der Film ist weitgehend ruhig erzählt und arbeitet mit klassischen Gruseleffekten (nächtliche Geräusche, mysteriöse Geschehnisse). Erst am Ende gibt es einige, teils blutige Gewaltszenen. Diese werden aber nicht ausgespielt, sind eher kurz gehalten und schlüssig in die Gesamthandlung eingebettet. Eine nachhaltige Ängstigung kann daher bei Kindern ab 12 Jahren ausgeschlossen werden. Auch die rationale Erklärung für das vermeintliche Eigenleben der Puppe wirkt auf Zuschauer ab 12 Jahren entlastend, da die Puppe dadurch ihren ängstigenden Charakter verliert. Zudem baut das positive Ende die Spannung ausreichend ab, so dass bei 12-Jährigen keine Überforderung zu befürchten ist.
Das „rationale Ende“ ist zwar Geschmackssache, aber wir wollen heute nicht über Qualität reden, sondern über die Frage, ob ich einem/einer 12-jährigen den Film zeigen würde.
Die Begründung liest sich zudem reichlich zurechtgebogen. Es ist also besser, wenn die Gewalt von einem echten Menschen kommt, als von der Puppe?
DAS FINSTERE TAL
Die FSK sagt: […] Der Film erzählt eine Rachegeschichte und enthält mehrere Gewaltszenen, die zum Teil drastisch sind, jedoch nie ins Selbstzweckhafte abgleiten. Zudem haben Kinder ab 12 Jahren auf Grund des historischen Spielorts und der stilisiert wirkenden Inszenierung genug Möglichkeiten, sich von den Geschehnissen emotional zu distanzieren– die Rachegeschichte ist klar verständlich in einem Umfeld angesiedelt, das mit der Lebensrealität der Zuschauer nichts gemein hat. Eine Überforderung oder eine desorientierende Wirkung steht bei ab 12-Jährigen nicht zu befürchten.
Stimmt, von Selbstzweck kann man hier nicht sprechen, trotzdem geht die FSK normalerweise mit Rachegeschichten nicht zimperlich um und ein Film wie THE CROW, der ebenfalls in „einem Umfeld angesiedelt, das mit der Lebensrealität der Zuschauer nichts gemein hat“, bekam Anfang der 90er eine FSK 18 – Freigabe.
THE VISIT
Die FSK sagt: […] Der Film enthält einige Schreckmomente sowie gegen Ende Momente körperlicher Gewalt in Form von Zweikämpfen. Zwischen den gruseligen nächtlichen Szenen gibt es aber immer wieder harmlose Szenen bei Tage, die Kindern ab 12 Jahren Gelegenheit zur Entspannung bieten. In den jungen Protagonisten finden ab 12-jährige zudem Identifikationsfiguren, deren Stärke und Zusammenhalt ebenfalls entlastend wirken. Zuschauer ab diesem Alter können die wissenschaftliche Auflösung der Geschichte verstehen und dadurch die vorherigen Geschehnisse entsprechend einordnen. Eine Überforderung oder nachhaltige Ängstigung ist nicht zu befürchten.
Sorry, aber das ist doch Quatsch. Ich weiß zwar nicht, wie eine nachhaltige Ängstigung definiert ist, aber so sehr haben mich Rentner seit meinem Zivildienst im Altersheim nicht mehr geängstigt.
Oma lass ich auf jeden Fall so schnell nicht mehr aus ihrer Kammer.
Und was soll der Unterschied zwischen Tag und Nacht?…am Tag gibt es also keine Horrorfilme? Dann bitte ich um die FSK 6 – Freigabe von I SPIT ON YOUR GRAVE.
BLAIR WITCH PROJECT
Hierzu liegt uns leider keine Begründung vor, aber man kann aus den bisherigen FSK – Einschätzungen fast zusammenreimen, was Sache ist.
Der Hauptgrund für die milde Zuordnung dürfte sein, dass man das Übel nie zu Gesicht bekommt und der Film weitestgehend gewaltfrei ist. Irgendwie sinnvoll, trotzdem sollte man nicht vergessen, dass BLAIR WITCH PROJECT zum Zeitpunkt seines Erscheinens für die meisten Leute Neuland war und eben genau die Unwissenheit für Verstörung sorgen konnte.
Auch wenn 10-jährige, die schon mal an Papas Gore-Schrank geschnüffelt haben, nichts als einen Gähner für den Streifen übrig haben dürften, einen Schulausflug ins Kino hätte ich Sechstklässlern dennoch nicht empfohlen.
NOSFERATU
Ein schwieriger Fall.
Einerseits ist NOSFERATU sicher nicht mit modernen Horrorfilmen zu vergleichen, das haben die meisten Schwarz/Weiß-Stummfilme so an sich. Andererseits bleibt Max Schreck alias Graf Orlok nach wie vor einer der erschreckendsten Vampire der Filmgeschichte.
Die Freigabe geht an der Stelle sicher trotzdem in Ordnung, auch weil man zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg nicht darauf versessen war, auch noch auf der Leinwand Gewaltexzesse zu zelebrieren.
DER NACHTMAHR
Die FSK sagt: […] Körperliche Gewalt spielt in dem Film keine große Rolle. Das bizarre, äußerlich abstoßende Wesen erscheint eher schutzbedürftig, als gefährlich. Dadurch wirkt auch das enge Verhältnis des Mädchens zu dem Wesen auf Kinder ab 12 Jahren vielleicht irritierend, aber nicht ängstigend oder nachhaltig verstörend. Auch das schwierige Verhältnis zu den Eltern sowie das ungewisse Ende können von 12-Jährigen im Kontext der Gesamthandlung gesehen und entsprechend verarbeitet werden. Eine Überforderung steht nicht zu befürchten.
Der Film startet mit einer doch unschönen Szene in der eine junge Frau von einem Auto überfahren wird, ist ansonsten aber tatsächlich mehr Fantasie-/Mystery-Drama als Horrorfilm und die ab 12 – Freigabe ist insgesamt gerechtfertigt.
HAPPY DEATH DAY
Die FSK sagt: Der Film ist mit zahlreichen genretypischen Motiven und Stilmitteln des „Slasherfilms“ erzählt, weist jedoch auch komödiantische Merkmale auf, die die Atmosphäre deutlich auflockern und immer wieder Distanzierungsmöglichkeiten bieten.
Richtig, HAPPY DEATH DAY ist nicht bierernst, gehört aber sicher zu den Streifen, die man bis vor einigen Jahren mit einer FSK16-Einstufung versehen hätte.Und die Begründung der FSK bzgl. komödiantischer Merkmale und lockerer Atmosphäre, hätte man auch auf den durchaus vergleichbaren (zugegebenermaßen aber etwas blutigeren) BLOOD PUNCH anwenden können.
<<<HIER GEHT’S ZU SEITE 2>>>
Was ist mit „It Follows“?
Die Liste hat natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber IT FOLLOWS ist ein weiteres Beispiel, das gut passen würde